Versorgung in Ihrer vertrauten Umgebung

 



Leistungen

 

Wir sind für Sie mit folgenden Leistungen da:

  •     Umfassende Information persönliche Beratung - auch im Krankenhaus
  •     Beistand für helfende Angehörige, Freunde, Nachbarn
  •     Häusliche medizinische Krankenpflege
  •     Krankenhausnachsorge
  •     Hilfe auf allen Stufen der Pflegebedürftigkeit
  •     Beratung und Begleitung bei Terminen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
  •     Hilfe bei der Weiterführung des Haushalts
  •     Pflegeeinsätze gemäß §37 Abs. 3 SGB XI (für Pflegegeldbezieher)
  •     Vielfältige individuelle Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit uns vertrauten qualifizierten Anbietern
  •     Sterbebegleitung


Damit Sie sich vorstellen können, was das im Einzelnen bedeuten kann, haben wir die folgende kleine Aufstellung erstellt. Sollten sich Fragen ergeben, rufen Sie uns an und wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin, zu einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.

Die Krankenhausvermeidungspflege dient, dazu, einen
Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder abzukürzen,
wenn eine stationäre Behandlung nicht mehr erforderlich
erscheint, da die medizinischen und pflegerischen Leistungen
(einschließlich hauswirtschaftlicher Unterstützung) durch
Pflegefachkräfte auch zu Hause ausgeführt werden können.
Diese wird vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden
Ärztin für einen Zeitraum von ca. 10 Tagen verordnet.
Sprechen sie rechtzeitig mit ihrem Arztüber diese Möglichkeit.



Die Behandlungspflege, ebenfalls nur vom behandelnden
Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin verordnet, wird von
den Krankenkassen ohne zeitliche Begrenzung getragen, wenn
und solange sie dem Leistungskatalog der zuständigen
Krankenversicherung entspricht (z.B. Medikamentengabe,
Injektionen, Wundversorgung, Anlegenund Wechseln von
Verbänden, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen,
Blutzucker- und Blutdruckmessung, medizinische Einreibungen,
Ernährung über Magensonde oder Portsystem usw.). Bei uns
erbringen diese Leistungen ausschließlich examinierten
Pflegefachkräfte. Scheuen sie sich nicht mit ihrem Arzt zu
sprechen wenn sie Hilfe benötigen.



Bei der Grundpflege erstrecken sich unsere Hilfeleistungen
auf die personenbezogenen Grundbedürfnissen des täglichen
Lebens,  wie z.B. Betten und Lagern, Aufstehen und
Zu-Bett-Gehen, Waschen und Baden, An- und Auskleiden,
Darm- und Blasenentleerung, mundgerechtes Zubereiten der
Mahlzeiten  und Hilfe beim Essen, Gehen und Stehen,
Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
usw. Wenn Sie einer Pflegestufe zugeordnet sind, werden
die Kosten ganz oder anteilig von der Pflegekasse
übernommen.



Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung beziehen sich unsere
Hilfeleistungen auf die häuslichen Grunderfordernisse, wie
z.B. Einkaufen für den täglichen Bedarf, Essen kochen bzw.
zubereiten, Abwaschen, Wäschepflege, Ausbesserung der
Kleidung, Reinigen der Wohnung etc.

Bei den Pflegeeinsätzen zur Qualitätssicherung im Rahmen
der Pflegeversicherung für Pflegegeldempfänger besuchen
unsere examinierten Pflegefachkräfte gemäß der gesetzlichen
Vorschrift (§ 37 Abs. 3 SGB XI)min bestimmten Zeitabständen
die pflegebedürftigen Menschen und beraten pflegende
Angehörige oder andere Pflegepersonen, damit Pflegefehler
vermieden und Aufgaben vielleicht besser als bisher bewältigt
werden können.

Bei der Verhinderungspflege gewährleisten wir, dass auch bei
Urlaub oder Verhinderung der betreuenden Angehörigen oder anderer
Pflegepersonen der pflegebedürftige Mensch weiterhin seine
gewohnte Hilfe erhält. Dies umfasst die Behandlungspflege sowie
auch die Grundpflege.

Wir halten engen Kontakt zu behandelnden Ärztinnen und Ärzten,
damit wir sie medizinisch bestmöglich versorgen können.

Wir sorgen für eine reibungslose Koordination der
Unterstützungsleistungen mit ihren Ärzten, Angehörige, amtlich
eingesetzte Betreuer und Betreuerinnen, sowie Freunde und Nachbarn
und betreiben, so weit erforderlich, das Alltagsmanagement,
indem wir Praxis- und Apothekengänge erledigen, Termine
absprechen und uns um deren Einhaltung kümmern (Arztbesuche,
Besuche bei/von Krankengymnasten, Friseurtermine usw.).

Darüber hinaus vermitteln wir ihnen gern eine große Zahl
individueller Dienstleistungen (wie z.B. Hausbesuch zur Fußpflege
und zur Haarpflege, "Essen auf Rädern", Krankengymnastik im Hause,
Installation eines Hausnotrufs und vieles andere mehr), die wir
von qualifizierten und zuverlässigen Partnern ausführen lassen -
bitte nennen Sie uns Ihre Wünsche und fragen Sie uns
nach Einzelheiten.

Natürlich beschaffen wir ihnen falls erforderlich pflegerischen
Hilfsmittelnund technischen Geräte und zeigen ihnen, wie sie diese
handhaben bzw. bedienen sollten. Wir beraten sie, wenn sie Wohnräume
umgestalten oder Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände verändern
wollen oder müssen.

Unter Sterbebegleitung verstehen wir die Unterstützung unserer
schwerstkranken Klienten/-innen während ihrer letzten Lebensphase.
Für die meisten Menschen ist es der größte Wunsch, zu Hause in
ihrer vertrauten Umgebung, mit denen ihnen vertrauten Menschen
um sich, zu sterben. Viele Angehörige und Freunde sind mit einer
Sterbebegleitung überfordert, möchten nichts falsch machen und
geben den Kranken aus Unsicherheit - oder weil sie vermuten, dass
sie die Situation nicht aushalten können - in die stationäre
Versorgung. In dieser Phase unterstützen wir sie gern mit einer
Sterbebegleitung in Tag- und Nachtbetreuung des Klienten/-in.




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