Die Krankenhausvermeidungspflege dient, dazu, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder abzukürzen, wenn eine stationäre Behandlung nicht mehr erforderlich erscheint, da die medizinischen und pflegerischen Leistungen (einschließlich hauswirtschaftlicher Unterstützung) durch Pflegefachkräfte auch zu Hause ausgeführt werden können. Diese wird vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin für einen Zeitraum von ca. 10 Tagen verordnet. Sprechen sie rechtzeitig mit ihrem Arztüber diese Möglichkeit.
Die Behandlungspflege, ebenfalls nur vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin verordnet, wird von den Krankenkassen ohne zeitliche Begrenzung getragen, wenn und solange sie dem Leistungskatalog der zuständigen Krankenversicherung entspricht (z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Anlegenund Wechseln von Verbänden, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutzucker- und Blutdruckmessung, medizinische Einreibungen, Ernährung über Magensonde oder Portsystem usw.). Bei uns erbringen diese Leistungen ausschließlich examinierten Pflegefachkräfte. Scheuen sie sich nicht mit ihrem Arzt zu sprechen wenn sie Hilfe benötigen.
Bei der Grundpflege erstrecken sich unsere Hilfeleistungen auf die personenbezogenen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, wie z.B. Betten und Lagern, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Waschen und Baden, An- und Auskleiden, Darm- und Blasenentleerung, mundgerechtes Zubereiten der Mahlzeiten und Hilfe beim Essen, Gehen und Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung usw. Wenn Sie einer Pflegestufe zugeordnet sind, werden die Kosten ganz oder anteilig von der Pflegekasse übernommen.
Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung beziehen sich unsere Hilfeleistungen auf die häuslichen Grunderfordernisse, wie z.B. Einkaufen für den täglichen Bedarf, Essen kochen bzw. zubereiten, Abwaschen, Wäschepflege, Ausbesserung der Kleidung, Reinigen der Wohnung etc. Bei den Pflegeeinsätzen zur Qualitätssicherung im Rahmen der Pflegeversicherung für Pflegegeldempfänger besuchen unsere examinierten Pflegefachkräfte gemäß der gesetzlichen Vorschrift (§ 37 Abs. 3 SGB XI)min bestimmten Zeitabständen die pflegebedürftigen Menschen und beraten pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen, damit Pflegefehler vermieden und Aufgaben vielleicht besser als bisher bewältigt werden können. | Bei der Verhinderungspflege gewährleisten wir, dass auch bei Urlaub oder Verhinderung der betreuenden Angehörigen oder anderer Pflegepersonen der pflegebedürftige Mensch weiterhin seine gewohnte Hilfe erhält. Dies umfasst die Behandlungspflege sowie auch die Grundpflege.
Wir halten engen Kontakt zu behandelnden Ärztinnen und Ärzten, damit wir sie medizinisch bestmöglich versorgen können.
Wir sorgen für eine reibungslose Koordination der Unterstützungsleistungen mit ihren Ärzten, Angehörige, amtlich eingesetzte Betreuer und Betreuerinnen, sowie Freunde und Nachbarn und betreiben, so weit erforderlich, das Alltagsmanagement, indem wir Praxis- und Apothekengänge erledigen, Termine absprechen und uns um deren Einhaltung kümmern (Arztbesuche, Besuche bei/von Krankengymnasten, Friseurtermine usw.).
Darüber hinaus vermitteln wir ihnen gern eine große Zahl individueller Dienstleistungen (wie z.B. Hausbesuch zur Fußpflege und zur Haarpflege, "Essen auf Rädern", Krankengymnastik im Hause, Installation eines Hausnotrufs und vieles andere mehr), die wir von qualifizierten und zuverlässigen Partnern ausführen lassen - bitte nennen Sie uns Ihre Wünsche und fragen Sie uns nach Einzelheiten.
Natürlich beschaffen wir ihnen falls erforderlich pflegerischen Hilfsmittelnund technischen Geräte und zeigen ihnen, wie sie diese handhaben bzw. bedienen sollten. Wir beraten sie, wenn sie Wohnräume umgestalten oder Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände verändern wollen oder müssen.
Unter Sterbebegleitung verstehen wir die Unterstützung unserer schwerstkranken Klienten/-innen während ihrer letzten Lebensphase. Für die meisten Menschen ist es der größte Wunsch, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung, mit denen ihnen vertrauten Menschen um sich, zu sterben. Viele Angehörige und Freunde sind mit einer Sterbebegleitung überfordert, möchten nichts falsch machen und geben den Kranken aus Unsicherheit - oder weil sie vermuten, dass sie die Situation nicht aushalten können - in die stationäre Versorgung. In dieser Phase unterstützen wir sie gern mit einer Sterbebegleitung in Tag- und Nachtbetreuung des Klienten/-in. |